{"id":2754,"date":"2024-07-04T10:11:22","date_gmt":"2024-07-04T02:11:22","guid":{"rendered":"https:\/\/peters.de\/?page_id=2754"},"modified":"2025-05-06T17:16:33","modified_gmt":"2025-05-06T09:16:33","slug":"compliance","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/peters.de\/it\/compliance\/","title":{"rendered":"Compliance"},"content":{"rendered":"<style>\/*! elementor - v3.21.0 - 22-05-2024 *\/\n.elementor-heading-title{padding:0;margin:0;line-height:1}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title[class*=elementor-size-]>a{color:inherit;font-size:inherit;line-height:inherit}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-small{font-size:15px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-medium{font-size:19px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-large{font-size:29px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-xl{font-size:39px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-xxl{font-size:59px}<\/style>\n<h2>INFORMATIONEN ZUM HINWEISGEBERSYSTEM<br \/>\n<\/h2>\n<p>Hiermit informieren wir Sie \u00fcber die Vorgaben zur Meldung von Verst\u00f6\u00dfen gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).<\/p>\n<p>Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt den Schutz insbesondere von nat\u00fcrlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen T\u00e4tigkeit Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Mit dieser Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern in unserem Unternehmen.<\/p>\n<p>Daher m\u00f6chten wir Sie ermutigen, sich mit verd\u00e4chtigen Sachverhalten im Zusammenhang oder im Vorfeld Ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit an unsere interne Meldestelle, mit so konkreten Angaben wie m\u00f6glich, zu wenden. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass Sie keine benachteiligenden Ma\u00dfnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung bef\u00fcrchten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Neben der Meldung von Informationen \u00fcber einen Versto\u00df an die interne Meldestelle k\u00f6nnen Sie diese auch an eine externe Meldestelle melden. Das Gesetz sieht in \u00a7 7 Abs. 1 S. 1 HinSchG an sich ein Wahlrecht vor. Nach \u00a7 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG sollen hinweisgebende Personen allerdings in den F\u00e4llen, in denen intern wirksam gegen den Versto\u00df vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien bef\u00fcrchten m\u00fcssen, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.<br \/>Daher bitten wir Sie, sich mit verd\u00e4chtigen Sachverhalten zuerst an unsere vertrauliche interne Meldestelle zu wenden. Der Bereich der Personen, der nach dem HinSchG gesch\u00fctzt ist, ist weit gefasst und umfasst alle nat\u00fcrlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe erlangt haben und diese melden (hinweisgebende Personen), insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Besch\u00e4ftigte, Leiharbeitnehmer<\/li>\n<li>Selbstst\u00e4ndige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter<\/li>\n<li>Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien<\/li>\n<\/ul>\n<p>Entsprechend unserer gesetzlichen Verpflichtung stellen wir Ihnen unser internes Hinweisgeber-Meldesystem zur Verf\u00fcgung. \u00dcber diesen gesch\u00fctzten Kanal k\u00f6nnen Sie Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe im Sinne des HinSchG melden (s. unter \u201eWelche Sachverhalte k\u00f6nnen gemeldet werden?\u201c).<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie: Eine vors\u00e4tzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.<\/p>\n<p>Unter https:\/\/lackwerke-peters.hinweis.digital finden Sie den Zugang zu unserer webbasierten Meldeplattform. \u00dcber diese Meldeplattform k\u00f6nnen Sie verd\u00e4chtige Sachverhalte in einem gesch\u00fctzten Raum melden.<\/p>\n<p>Sie haben die M\u00f6glichkeit, Nachrichten anonym zu versenden. Das bedeutet, dass Ihre Nutzerdaten (Benutzername, Kontaktdaten, IP-Adresse, Endger\u00e4t, Browserdaten) nicht bei der internen Meldestelle erfasst werden.<\/p>\n<p>Sie erhalten eine Eingangsbest\u00e4tigung. Die Meldungen werden dann gepr\u00fcft. Sie erhalten eine R\u00fcckmeldung \u00fcber die Ma\u00dfnahmen, die wir ergreifen, um mit Ihrer Hilfe den Missstand abzustellen.<\/p>\n<p>Welche Sachverhalte k\u00f6nnen gemeldet werden?<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe an unsere interne Meldestelle melden. Informationen \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe sind begr\u00fcndete Verdachtsmomente oder Wissen \u00fcber tats\u00e4chliche oder m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe, innerhalb unseres Unternehmens oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit im Kontakt stehen oder standen (z. B. Kunden und Lieferanten), die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie \u00fcber Versuche der Verschleierung solcher Verst\u00f6\u00dfe.<\/p>\n<p>Erfasst werden Verst\u00f6\u00dfe durch Handlungen und\/oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen T\u00e4tigkeit, die rechtswidrig und\/oder missbr\u00e4uchlich sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Meldungen \u00fcber rein privates Fehlverhalten, von dem der Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner beruflichen T\u00e4tigkeit erf\u00e4hrt, sind hingegen nicht gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist in \u00a7 2 HinSchG geregelt. Er umfasst unter anderem die Meldung von Informationen zu den nachfolgenden Verst\u00f6\u00dfen:<br \/>Verst\u00f6\u00dfe, die strafbewehrt sind,<\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe, die bu\u00dfgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Besch\u00e4ftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, <br \/>sonstige Rechtsverst\u00f6\u00dfe gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der L\u00e4nder sowie bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europ\u00e4ischen Atomgemeinschaft, wie z. B. Verbraucherschutz sowie Datenschutz.Diese Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend. Der Gesetzestext des \u00a7 2 HinSchG ist dieser Information angeh\u00e4ngt.<\/p>\n<h5>Vertraulichkeit<\/h5>\n<p>Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Personen gehen wir vertraulich um. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Zudem sind wir nach \u00a7 8 HinSchG verpflichtet, die Identit\u00e4t der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu sch\u00fctzen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zust\u00e4ndigen Personen der internen Meldestelle bekannt und d\u00fcrfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmef\u00e4llen (\u00a7 9 HinSchG) offengelegt werden. Die Identit\u00e4t von Personen, die grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich falsche Informationen melden, wird nach Ma\u00dfgabe des HinSchG nicht vor einer Weitergabe gesch\u00fctzt.<\/p>\n<h5>Keine Nachteile durch Meldung von Verst\u00f6\u00dfen<\/h5>\n<p>Durch die berechtigte Meldung von Verst\u00f6\u00dfen entstehen Ihnen keine Nachteile. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz, den wir sehr ernst nehmen.<\/p>\n<h5>Verarbeitung personenbezogener Daten<\/h5>\n<p>Die interne Meldestelle verarbeitet entsprechend der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DSGVO, \u00a7 10 HinSchG personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person sowie sonstiger, in der Meldung benannter Personen, soweit dies zur Durchf\u00fchrung des Meldeverfahrens sowie entsprechender Folgema\u00dfnahmen erforderlich ist. Insbesondere werden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen zum Zweck der \u00dcberpr\u00fcfung, f\u00fcr interne Ermittlungen (einschlie\u00dflich der Weitergabe an externe Rechtsanw\u00e4lte, Wirtschaftspr\u00fcfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufstr\u00e4ger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen verarbeitet.<\/p>\n<p>Es wurde eine Cloudl\u00f6sung eines Dienstleisters (Intercompliance Ltd ) gew\u00e4hlt, mit welchem eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art 28 DSGVO geschlossen wurde und welcher dementsprechend auch Empf\u00e4nger dieser Meldung ist.<\/p>\n<p>Die Meldungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gel\u00f6scht. Die Dokumentation kann l\u00e4nger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erf\u00fcllen, solange dies erforderlich und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Art. 14 DSGVO haben Sie das Recht, wenn Ihre Daten ohne Ihre Kenntnis erhoben werden (etwa, weil Sie als beschuldigte Person im Verfahren zur Aufkl\u00e4rung des Hinweises involviert sind), \u00fcber die Speicherung, die Art der Daten, den Zweck der Verarbeitung und die Identit\u00e4t des Verantwortlichen und gegebenenfalls der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers (sofern der Hinweis nicht anonym abgegeben wurde) informiert zu werden. Wenn allerdings das Risiko erheblich ist, dass eine solche Unterrichtung unsere F\u00e4higkeit zur wirksamen Untersuchung des Vorwurfs oder zur Sammlung der erforderlichen Beweise gef\u00e4hrden w\u00fcrde, kann diese Information nach Art. 14 Abs. 5 S. 1 lit. b) DSGVO f\u00fcr die Zeitspanne aufgeschoben werden, innerhalb derer diese Gefahr besteht. Die Information muss nachgeholt werden, sobald der Grund f\u00fcr den Aufschub entfallen ist.<\/p>\n<p>Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzinformation.<\/p>\n<h5>Externe Meldestelle des Bundes<\/h5>\n<p>Erg\u00e4nzend zur internen Meldung sieht das Gesetz die M\u00f6glichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt f\u00fcr Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Auf der Webseite des BfJ sind die Meldekan\u00e4le sowie weitere Informationen zur externen Meldestelle des BfJ ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt f\u00fcr ihren speziellen Aufgabenbereich weitergef\u00fchrt. Lesen Sie bitte auch die Informationen auf den Webseiten dieser Meldestellen\/Hinweisgeberstellen:<\/p>\n<p>www.bafin.de<br \/>www.bundeskartellamt.de<\/p>\n<h5>Informationen \u00fcber Verfahren f\u00fcr Meldungen an Stellen der Europ\u00e4ischen Union (EU)<\/h5>\n<p>Neben Informationen \u00fcber externe Meldeverfahren nach dem HinSchG k\u00f6nnen Sie unter den nachfolgenden Links Informationen \u00fcber Verfahren f\u00fcr Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der EU abrufen. Darunter fallen externe Meldekan\u00e4le der Kommission, des Europ\u00e4ischen Amts f\u00fcr Betrugsbek\u00e4mpfung (OLAF), der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr Flugsicherung (EASA), der europ\u00e4ischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbeh\u00f6rde (ESMA) und der Europ\u00e4ischen Arzneimittelagentur (EMA).<\/p>\n<p>OLAF: https:\/\/anti-fraud.ec.europa.eu\/index_de<br \/>EMSA: https:\/\/www.emsa.europa.eu\/de<br \/>EASA: https:\/\/www.easa.europa.eu\/en<br \/>ESMA: https:\/\/www.esma.europa.eu\/<br \/>EMA: https:\/\/www.ema.europa.eu\/en<\/p>\n<p>Die dortigen Meldeverfahren bleiben vom HinSchG unber\u00fchrt, d. h. sie bestehen neben den internen und externen Meldeverfahren nach dem HinSchG unver\u00e4ndert fort.<\/p>\n<h5>Weitere Informationen zu externen Meldestellen und Verfahren der EU<\/h5>\n<p>Weitere Informationen \u00fcber externe Meldeverfahren und einschl\u00e4gige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europ\u00e4ischen Union k\u00f6nnen Sie der Website des BfJ (https:\/\/www.bundesjustizamt.de) entnehmen.<\/p>\n<p>Der konkrete Link lautet derzeit (Stand 12\/2023): https:\/\/www.bundesjustizamt.de\/DE\/MeldestelledesBundes\/Fragen\/Fragen_node.html#AnkerDokument96692<\/p>\n<h5>Gesetzesauszug \u00a7 2 HinSchG: Sachlicher Anwendungsbereich:<\/h5>\n<p>(1) Dieses Gesetz gilt f\u00fcr die Meldung (\u00a7 3 Absatz 4) und die Offenlegung (\u00a7 3 Absatz 5) von Informationen \u00fcber<\/p>\n<p>1. Verst\u00f6\u00dfe, die strafbewehrt sind,<\/p>\n<p>2. Verst\u00f6\u00dfe, die bu\u00dfgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Besch\u00e4ftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,<\/p>\n<p>3. sonstige Verst\u00f6\u00dfe gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der L\u00e4nder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europ\u00e4ischen Union und der Europ\u00e4ischen Atomgemeinschaft<\/p>\n<p>a) zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung, unter Einschluss insbesondere des Geldw\u00e4schegesetzes und der Verordnung (EU) 2015\/847 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 \u00fcber die \u00dcbermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU)Nr. 1781\/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019\/2175 (ABl. L 334 vom 27.12.2019, S. 1) ge\u00e4ndert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,<\/p>\n<p>b) mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformit\u00e4t,<\/p>\n<p>c) mit Vorgaben zur Sicherheit im Stra\u00dfenverkehr, die das Stra\u00dfeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Stra\u00dfentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des G\u00fcterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen,<\/p>\n<p>d) mit Vorgaben zur Gew\u00e4hrleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit,<\/p>\n<p>e) mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr betreffend Vorschriften der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr die Anerkennung von Schiffs\u00fcberpr\u00fcfungs- und -besichtigungsorganisationen, die Haftung und Versicherung des Bef\u00f6rderers bei der Bef\u00f6rderung von Reisenden auf See, die Zulassung von Schiffsausr\u00fcstung, die Seesicherheitsuntersuchung, die Seeleute-Ausbildung, die Registrierung von Personen auf Fahrgastschiffen in der Seeschifffahrt sowie Vorschriften und Verfahrensregeln der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen,<\/p>\n<p>f) mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit im Sinne der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die betriebliche und technische Sicherheit und im Sinne der Flugsicherung,<\/p>\n<p>g) mit Vorgaben zur sicheren Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Stra\u00dfe, per Eisenbahn und per Binnenschiff,<\/p>\n<p>h) mit Vorgaben zum Umweltschutz,<\/p>\n<p>i) mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,<\/p>\n<p>j) zur F\u00f6rderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,<\/p>\n<p>k) zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur \u00f6kologischen Produktion und zur Kennzeichnung von \u00f6kologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben f\u00fcr Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschlie\u00dflich Wein, aromatisierter Weiner-zeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialit\u00e4ten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der T\u00f6tung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenh\u00e4ngenden Vorg\u00e4nge betreffen,<\/p>\n<p>l) zu Qualit\u00e4ts- und Sicherheitsstandards f\u00fcr Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenz\u00fcberschreitende Patientenversorgung,<\/p>\n<p>m) zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen,<\/p>\n<p>n) zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Vertr\u00e4gen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren gesch\u00e4ftlichen Handlungen,<\/p>\n<p>o) zum Schutz der Privatsph\u00e4re in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsph\u00e4re der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Bel\u00e4stigungen durch Werbung mittels Tele-fonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxger\u00e4ten oder elektronischer Post sowie \u00fcber die Rufnummernanzeige und -unterdr\u00fcckung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse,<\/p>\n<p>p) zum Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016\/679 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\/46\/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L. 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) gem\u00e4\u00df deren Artikel 2,<\/p>\n<p>q) zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des \u00a7 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des \u00a7 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes,<\/p>\n<p>r) zur Regelung der Rechte von Aktion\u00e4ren von Aktiengesellschaften,<\/p>\n<p>s) zur Abschlusspr\u00fcfung bei Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse nach \u00a7 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs,<\/p>\n<p>t) zur Rechnungslegung einschlie\u00dflich der Buchf\u00fchrung von Unternehmen, die kapital-marktorientiert im Sinne des \u00a7 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des \u00a7 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des \u00a7 340 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Wertpapierinstituten im Sinne des \u00a7 340 Absatz 4a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Instituten im Sinne des \u00a7 340 Absatz 5 Satz 1 des Handelsgeset<\/p>\n<p>4. Verst\u00f6\u00dfe gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen f\u00fcr Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils ma\u00dfgeblichen EU-Schwellenwerte,<\/p>\n<p>5. Verst\u00f6\u00dfe, die von \u00a7 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus \u00a7 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt,<\/p>\n<p>6. Verst\u00f6\u00dfe gegen f\u00fcr K\u00f6rperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen,<\/p>\n<p>7. Verst\u00f6\u00dfe in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbr\u00e4uchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des f\u00fcr K\u00f6rperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderl\u00e4uft,<\/p>\n<p>8. Verst\u00f6\u00dfe gegen Artikel 101 und 102 des Vertrages \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union sowie Verst\u00f6\u00dfe gegen die in \u00a7 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen genannten Rechtsvorschriften.<\/p>\n<p>9. Verst\u00f6\u00dfe gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022\/1925 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 \u00fcber bestreitbare und faire M\u00e4rkte im digitalen Sektor und zur \u00c4nderung der Richtlinien (EU) 2019\/1937 und (EU) 2020\/1828 (Gesetz \u00fcber digitale M\u00e4rkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1),<\/p>\n<p>10. \u00c4u\u00dferungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Versto\u00df gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.<\/p>\n<p>(2) Dieses Gesetz gilt au\u00dferdem f\u00fcr die Meldung und Offenlegung von Informationen<\/p>\n<p>\u00fcber<\/p>\n<p>1.Verst\u00f6\u00dfe gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europ\u00e4ischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union<\/p>\n<p>und<\/p>\n<p>2.Verst\u00f6\u00dfe gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union, einschlie\u00dflich \u00fcber Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber Wettbewerb und staatlichen Beihilfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>INFORMATIONEN ZUM HINWEISGEBERSYSTEM Hiermit informieren wir Sie \u00fcber die Vorgaben zur Meldung von Verst\u00f6\u00dfen gegen Rechtsvorschriften nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). 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